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VERWALTUNG VON EIGENTUMSANLAGEN

Eigentümerversammlungen

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  • Abhalten einer ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung jährlich. 

  • Vorbereitung und Versendung der Einladung nach Abstimmung der Tagesordnung mit den Beiräten.

  • Führung und Bereithaltung der Niederschriften von Wohnungseigentümerversammlungen und Versand dieser Protokolle an alle Miteigentümer.

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Reparaturen, Wartungen, Sanierungen

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  • Abschluß von Wartungsverträgen für technische Einrichtungen, Beauftragung von Handwerksfirmen, ggf. unter Einbeziehung der Beiräte, Kontrolle und Schlußprüfung größerer Arbeiten, Rechnungsprüfung und Zahlungsverkehr vornehmen. 

  • Anforderung von Angeboten bei voraus zu planenden Reparaturmaßnahmen. Bei größeren u. komplizierten Sanierungsmaßnahmen empfehlen wir die Hinzuziehung von Sonderfachleuten, wie Bau.-Ing., Haustechniker udgl. (Deren Honorare sind von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.)

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Objektbetreuung

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  • Beauftragung von Hausmeister-Diensten, ggf. unter Einbeziehung der Beiräte, Kontrolle bzw. Einstellung und Entlassung von Hauspersonal und sonstigen Dienstkräften (ggf. in Abstimmung mit dem Beirat)

  • Vollzug von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft.

  • Meldung von Schadensfällen an, und Abrechnung mit Versicherungsgesellschaften.

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Wirtschaftliche Eigentumsverwaltung

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  • Vorbereitung und Erstellung von Wirtschaftsplänen in Abstimmung mit Beiräten. 

  • Erstellung der Hausgeldabrechnung für jeden Wohnungseigentümer. Erstellung einer Abrechnung für den Verwaltungsbeirat in den ersten 4 Monaten mit Spezifizierung aller Ausgaben innerhalb eines Kalenderjahres und Ausweisung der Instandhaltungsrücklagen, Zinsen, Zinsabschlagsteuer, der Hausgeldeinnahmen, der Hausgeldrückstände, der Gewinn- u. Verlustrechnung und eines bilanzähnlichen Vermögensstatus. 

  • Vorbereitungen der Heizkostenabrechnung u. Übernahme der Abrechnungsergebnisse des Wärmemessunternehmens in die Hausgeldabrechnung. 

  • Führung eines Girokontos auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft und Einrichtung von Sparbüchern.

  • Einrichtung und Unterhaltung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung.

  • Durchführung des Bankeinzugsverfahrens und Datenträgeraustausch mit dem Bankinstitut.  

  • Mahnwesen. 

  • Erforderlichenfalls Einleitung von gerichtlichen Mahnverfahren für rückständige Hausgelder und Abrechnungsfehlbeträge unter Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Kosten gehen im Regelfall zu Lasten des Verursachers. 

  • Führung und Pflege der notwendigen Verwaltungsunterlagen. 

  • Führung und Bereithaltung der Niederschriften von Wohnungseigentümerversammlungen und Versand dieser Protokolle an alle Miteigentümer.

  • Abschluss, Kündigung u. Überwachung von Versicherungsverträgen.

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Im Rahmen der Verwaltung entstehende Zusatzkosten, z.B. Verfielfältigungskosten oder Porto, werden nach Aufwand zu einem im Vorfeld festgelegten Betrag berechnet. Ebenso berechnen wir außervertragliche Leistungen (in Abstimmung mit Beirat), die nicht Gegenstand der laufenden Verwaltung sind, z.B. Eigentumsübertragungen, zu einem vereinbarten Betrag. 

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